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Bauphysik

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. Daher ist eine sachkundige Planung des Wärmeschutzes zwingend erforderlich.
Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die EnEV 2009 und löste die Energieeinsparverordnung von 2007 ab. Ziel der EnEV 2009 ist es die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um bis zu 30 Prozent zu senken. Ab 2012 sollen in einem weiteren Schritt die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

Als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz sichern wir eine qualifizierte bauphysikalische Planung und Ausführungsüberwachung der Bauvorhaben zu und stellen bei Bedarf die Energieausweise aus.
Die von uns erstellten Schall- und Wärmeschutznachweise bedürfen keiner behördlichen und zivilrechtlichen Prüfung.

 


 Leistungen