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SiGeKo

Auf deutschen Baustellen hat die Häufigkeit und Schwere an Unfällen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Im Interesse der am Bau tätigen Menschen, ihren Familienangehörigen und den Arbeitgebern sowie der Volkswirtschaft konnte diese Entwicklung nicht hingenommen werden. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 10.Juli 1998 eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) herausgegeben. Diese Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. In Abhängigkeit von der Größe und Dauer der Baumaßnahme, sowie der Anzahl der Auftraggeber (auch Subunternehmer) wird ein unterschiedlich intensives Maß an Koordination gefordert.
Die Baustellenverordnung verlangt die Beteiligung eines unabhängigen Sachverständigen – Koordinators sowohl während der Planung als auch während der Ausführungsphase. Wir sind in dem Bereich fachlich qualifiziert und in der Lage, die geforderten Leistungen erbringen zu können und die Koordination durchzuführen.

1.   Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen:
  • Ermittlung und Beurteilung möglicher gegenseitiger Gefährdungen
  • Festlegung baustellenspezifischer Maßnahmen und Koordinierung der erforderlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung des Bauzeitenplanes
  • Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes auf der Grundlage des Bauzeitenplanes
  • Erstellen der Unterlage mit Angaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei späteren Arbeiten an dem Gebäude

2.   Überprüfung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahme während der
      Bauausführung:

  • Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG
  • Anpassung des Sicherheits- und Gesundheits-schutzplanes bei erheblichen Änderungen
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
  • Durchführung von stichprobenhaften Sicherheits-begehungen und Sicherheitsbesprechungen

 


 Leistungen